Nutzen Sie dieses Hinweisgebersystem als einen vertraulichen Kommunikationskanal, um mögliche Gesetzesverstöße zu melden - in einem geschützten Raum, vertraulich und auf Wunsch auch anonym.
Die Entgegennahme der Hinweise übernimmt für uns die Servicegesellschaft der Rechtsanwaltskanzlei LUTZ | ABEL (sog. "interne Meldestelle").
Was ist ein Hinweisgebersystem?
Ein Hinweisgebersystem ist eine Möglichkeit für Personen, die Verstöße gegen Gesetze beobachten, diese vertraulich an eine unabhängige Stelle zu melden.
Ein Hinweisgebersystem ist eine Möglichkeit für Personen, die Verstöße gegen Gesetze beobachten, diese vertraulich an eine unabhängige Stelle zu melden.
Welche Verstöße können gemeldet werden?
Über dieses Hinweisgebersystem können alle Verstöße nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz gemeldet werden. Dazu gehören beispielsweise:
Über dieses Hinweisgebersystem können alle Verstöße nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz gemeldet werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Straftaten
- Korruption
- Betrug
- Untreue
- Diskriminierung
- Arbeitsrechtsverstöße
- Umweltverstöße
Wie kann ich einen Hinweis geben?
Sie können einen Hinweis auf verschiedene Weise geben:
- Über dieses Portal
- Persönlich oder telefonisch bei der internen Meldestelle
- Per Post an die interne Meldestelle
Was passiert mit meinem Hinweis?
Ihr Hinweis wird von der internen Meldestelle untersucht. Die Untersuchung wird so durchgeführt, dass Ihre Identität im Regelfall geschützt bleibt. Hinsichtlich der Ausnahmen verweisen wir auf die Datenschutzhinweise.
Ihr Hinweis wird von der internen Meldestelle untersucht. Die Untersuchung wird so durchgeführt, dass Ihre Identität im Regelfall geschützt bleibt. Hinsichtlich der Ausnahmen verweisen wir auf die Datenschutzhinweise.
Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie einen Hinweis geben möchten, wenden Sie sich bitte an die interne Meldestelle. Ihr Wahlrecht nach § 7 Hinweisgeberschutzgesetz, sich an eine externe Meldestelle zu wenden, bleibt selbstverständlich unberührt.
Wenn Sie einen Hinweis geben möchten, wenden Sie sich bitte an die interne Meldestelle. Ihr Wahlrecht nach § 7 Hinweisgeberschutzgesetz, sich an eine externe Meldestelle zu wenden, bleibt selbstverständlich unberührt.
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
- Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie sich selber schützen
- Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
- Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.